Anfang Juni fand in Rom ein Gespräch unseres Bischofs und seiner Mitarbeiter mit dem Präfekten der Kleruskongregation und dem Präsidenten des Päpstlichen Rates bzgl. der Synodenumsetzung statt. Gegenüber der geplanten Reform der Pfarreien, wie sie im vorgelegten Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode beschrieben ist, hegen die Kleruskongregation wie auch der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte Bedenken insbesondere, was die Rolle des Pfarrers im Leitungsteam der Pfarrei betrifft, den Dienst der übrigen Priester, die Konzeption der pfarrlichen Gremien, die Größe der künftigen Pfarreien sowie die Geschwindigkeit der Umsetzung. Um zu einer konstruktiven Lösung zu kommen, die einerseits dem Auftrag der Synode gerecht wird und andererseits den genannten Bedenken Rechnung trägt, wird sich der Bischof mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern der diözesanen Räte beraten und das vorliegende Gesetz im Licht des gemeinsamen Gesprächs überarbeiten.
Am Donnerstag, dem 18.06.2020, und am darauffolgenden Freitag fanden entsprechende Treffen und Beratungen der Bistumsdechantenkonferenz sowie der diözesanen Räte in Trier statt. Dabei wurden die kritischen Punkte erörtert und das weitere Vorgehen besprochen. Bis Ende August soll ein entsprechender Entwurf vorliegen, der eng mit Rom abgestimmt wird. Eine Überlegung ist derzeit, dass anstelle der geplanten Pfarreien der Zukunft 35 neue Seelsorgeräume oder Dekanate 2022 errichtet werden; die Pfarreien bleiben erhalten bzw. Pfarreiengemeinschaften werden fusioniert. Die Pfarrer bleiben Leiter der Pfarreien. Der aktuelle Stand der Dinge der Beratungen und Überlegungen wird jeweils auf der Homepage des Bistums veröffentlicht www.bistum-trier.de. Insgesamt wird ein längerer Zeitrahmen der Synodenumsetzung als bisher anvisiert…